Ein Serienmörder, der junge Frauen von 1806 bis 1808 in seinen Holzschuppen lockte, um sie dort zu töten und anschließend in kleine Teile zu zerstückeln, war Andreas Bichel aus dem bayrischen Ort Regendorf, der als Mädchenschlechter in die deutsche Kriminalgeschichte einging. Das unglaubliche Motiv für seine abscheulichen Morde waren die schönen Kleider der Mädchen, von denen er regelrecht besessen war. Alles begann im Sommer 1806 als Barbara Reisinger, die Tochter des Taglöhners Peter Reisinger aus Loisenrieth spurlos ohne eine Nachricht zu hinterlassen, verschwand. Diese hatte ihr Zuhause verlassen, um als Dienstmädchen bei einer Familie zu arbeiten. Seitdem fehlte jede Spur von ihr. Zwei Jahre waren ins Land gestrichen bis am 15. Februar 1808 ein weiteres junges Mädchen in Bayern vermisst wurde. Bei diesem handelte es sich um Katharina Seidel aus Regendorf, die zuletzt lebend gesehen worden war, als sie Andreas Bichel aufgesucht hatte, um sich aus seinem Erdspiegel die Zukunft vorhersagen zu lassen. Katharina hatte ihren Schwestern aufgeregt davon erzählt und all ihre schönen Kleider mitgenommen, die Bichel als Lohn für sein Wahrsagen haben wollte. Als Katharina von dort nicht mehr nach Hause zurückkehrte, erkundigten sich ihre Schwestern bei Andreas Bichel nach dem Verbleib ihrer Schwester, die angeblich mit einem jungen Mann laut Bichel von ihm fort gegangen war. Niemand hegte Verdacht gegen Andreas Bichel, obwohl dessen Ehefrau sogar Kleidungsstücke der vermissten Katharina verkaufte. Doch dann kam ein glücklicher Zufall den Schwestern von Katharina zu Hilfe. Aufgrund dessen eine richterliche Untersuchung angeordnet wurde. Denn zufällig hatte Katharinas jüngere Schwester Walburga die Werkstatt eines Schneiders aus Regendorf aufgesucht. Dort entdeckte sie einige Stücke Barchent, die vom Rock ihr Schwester stammten, aus denen der Schneider für Andreas Bichel eine Weste fertigen sollte. Dies zeigte Walburga am 19. Mai 1808 beim Landgericht Burglengenfeld an, wo sie vom Verschwinden ihrer Schwester Katharina berichtete. In Regendorf ging das Gerücht nun um, dass eine weitere Frau, nach ihrem Besuch von Andreas Bichel wie vom Erdboden verschluckt war. Schon am nächsten Tag machte sich der Gerichtsdiener zu Andreas Bichel nach Regendorf auf, um dessen Haus zu durchsuchen und ihn zu befragen. Im Verhör stritt Bichel jede nähere Bekanntschaft mit Katharina und ihren Schwestern ab. Er sagte aus, dass Katharina nach ihrem Besuch bei ihm von einem jungen Mann abgeholt worden war. In Bichels Haus wurde zwar eine Kiste mit diversen weiblichen Kleidungsstücken gefunden, aber es fehlten eindeutige Beweise, die auf ein Verbrechen hindeuteten. Weder gab es Leichen, noch wurden in Bichels Haus Blutflecken entdeckt. Erst der Hund des Gerichtsdieners brachte den entscheidenden Hinweis auf ein Gewaltverbrechen. Dieser schlug immer bei dem Holzschuppen an und wollte dort buddeln. Da dem Gerichtsdiener dies verdächtig vorkam, ließ er den Holzschuppen durchsuchen und den Boden ausheben. Tatsächlich wurde dort in einer Grube der halbverfaulter Kopf der vermissten Barbara Reisinger gefunden. In einiger Entfernung davon lag ein menschlicher Körper, dessen Unterleib vom Oberleib abgetrennt war. Die Füße waren verstümmelt und die Brüste aufgeschnitten worden. Diese entsetzlich zerstückelte Leiche wurde als Katharina Seidel identifiziert. In einer weiteren Grube wurden weitere Körperteile entdeckt, die bestialisch abgehackt und aufgeschnitten worden waren. Andreas Bichel wurde erneut verhört. Bichel tischte dem Gerichtsdiener weiterhin Märchen auf, bis er schließlich gestand, Katharina und Barbara getötet, zerhackt und anschließend vergraben zu haben, da er ihre Kleider besitzen wollte. Er hatte die beiden jungen Frauen wie ein Tier abgeschlachtet. Am 4. Februar 1809 wurde Andreas Bichel vom Königlichen Appellationsgericht Neuburg zum Tod durch das Rad verurteilt. Dieses Urteil wurde in Enthauptung aus Rücksicht auf die sittliche Würde des Staates umgewandelt, welchem es nicht gemäß war, durch Grausamkeit der Strafen mit der Grausamkeit vor Abscheulichkeit eines Missetäters gleichsam wetteifern zu wollen. Somit hatte der 48 Jahre alte Andreas Bichel noch einmal Glück gehabt. Denn enthaupten galt als schneller Tod, während das Rädern einen langsamen Tod mit höllischen Schmerzen für ihn bedeutet hätte. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos der bayrischen Landeshauptstadt München. 🙂















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