Ein historischer Räuber, der wegen seiner Verbrechen am Galgen endete, war der Weber Peter Sand aus Neersen, besser bekannt als der Fingerhut-Peter. Dieser geriet schon früh auf die schiefe Bahn, der seinen Lebensunterhalt durch Raubzüge bestritt. Dadurch lebte er in ständiger Gefahr für seine Verbrechen verhaftet und hingerichtet zu werden. Denn der Kölner Kurfürst Clemens August von Bayern ging rigoros gegen Räuber, Bettler und Vaganten vor, deren Strafen von Pranger bis hin zur öffentlichen Hinrichtung reichten. Davon ließ sich der Fingerhut-Peter aber nicht abschrecken, schließlich hatte er für seine Ehefrau Anna Jansen zu sorgen. Am 23. August 1748 hatte er zusammen mit seinem Komplizen Matthijs Hilden einen Überfall auf Arnold Theven geplant. Diesen hatten sie in der Gaststätte des Wirtes Christoffel Hoetmakers in Süchtelen kennen gelernt, der nach Neuss wollte. Kurzerhand schlossen sie sich diesem an. Als sie die Ortschaft Dyck erreichten, schlugen sie auf den ahnungslosen Arnold ein und raubten dessen Geld. Danach flüchteten beide. Doch schon bald wurde Matthijs Hilden in Süchtelen gefasst und hingerichtet. Der Fingerhut-Peter konnte ebenfalls dingfest gemacht werden. Nachdem er gefoltert worden war, wurde er vom Schöffengericht zum Tode verurteilt. Dieses Urteil bestätigte der Kurfürst Clemens August am 8. Juni 1749. Doch bevor das Urteil gegen den Fingerhut-Peter vollstreckt werden konnte, gelang diesem die Flucht, da jemand eine Feile in dessen Gefängniszelle geschmuggelt hatte. Mit dieser konnte er die Eisenfessel an seinem Fußknöchel durchfeilen. Nachdem er die Fessel los war, grub er ein Loch unter der Gefängnistür, durch das er krabbelte. Dadurch gelangte er vorerst auf freien Fuß. Der Fingerhut-Peter suchte zunächst Unterschlupf in Hüls, bevor er sich in Roermond niederließ. Dort nahm er eine neue Identität an und verdiente seinen Lebensunterhalt mit Dreschen und Leinenweben. Alles lief gut für den Fingerhut-Peter, bis dieser sich 1753 einer Räuberbande anschloss, die im Gelderland auf Raubzügen unterwegs war. Dies wurde dem Fingerhut-Peter zum Verhängnis, der am 18. November 1754 in Hertogenbosch verhaftet wurde. Der Fingerhut-Peter, der zahlreiche Spitznamen hatte, war der Regierung bestens bekannt. Diesmal konnte er seinem Schicksal nicht entfliehen. Am 6. Februar 1755 wurde er vom Schöffengericht von Beek en Donk zum Tode am Galgen verurteilt und sollte so lange dort hängen bleiben ’s-Hertogenbosch, bis sein Körper von den Vögeln und der Luft verzehrt worden war. Dieses Urteil wurde am 16. Februar 1755 vollstreckt. Damit endete das Leben des Fingerhut-Peters. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos von ’s-Hertogenbosch, wo Peter Sand alias der Fingerhut-Peter zum Tode verurteilt und exekutiert wurde. 🙂




















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