Ein Mann, der aus purem Lustgewinn Frauen minutenlang würgte, bis diese das Zeitliche segneten, trieb von 1961 bis 1968 in Nordrhein-Westfalen sein Unwesen. Das erste Opfer des Frauenwürgers wurde am 8. April 1961 die 23 Jahre alte Angestellte Ingrid K., die sich auf dem Nachhauseweg von einem Polterabend befand. Ihre Leiche wurde wenige Stunden später unweit einer Mühle in Rehme entdeckt. Ingrid K. war erwürgt worden. Die Kriminalpolizei befragte nachdem Mord nicht nur die 84 Gäste des Polterabends, sondern ging auch über 1000 Spuren nach, jedoch ohne Erfolg. Es vergingen 4 Jahre ehe der Frauenwürger wieder zuschlug. Sein zweites Opfer wurde die 29 Jahre alte Büroangestellte Ursula F., die am 25. Mai 1965 nach einem Tanzabend in ihrer Wohnung erwürgt wurde. Ihre Leiche wurde erst nach 10 Tagen von Nachbarn entdeckt, da Ursula F. einen Urlaub in den Niederlande geplant hatte und ihre Freunde und Bekannte davon ausgegangen waren, dass sie sich bereits im Urlaub befand. Das dritte und letzte Opfer des Frauenwürgers war die 21 Jahre alte Büroangestellte Anneliese H., die am 28. Februar 1968 von einem Autofahrer in einem Bach bei Herford tot aufgefunden worden war. Auch sie war laut Obduktionsbericht erwürgt worden. Die Kriminalpolizei suchte fieberhaft nach dem Frauenwürger und hatte Glück. Denn aufgrund eines Fingerabdruckes aus der Wohnung von Ursula F. konnte ein Mann identifiziert werden, der schon wegen Diebstahls, Betrugs, Urkundenfälschung, Körperverletzung und sexueller Nötigung mehrfach vorbestraft war. Dieser Mann war der 27 Jahre alte Hilfsarbeiter Ernst-Dieter Beck aus Diebrock, der am 1. März 1968 in seinem Stammlokal der „Alten Börse“ in Herford verhaftet wurde. Doch Beck bestritt im Verhör energisch die Frauen ermordet zu haben, weshalb er für eine psychiatrische Untersuchung in die Landesheilanstalt Marsberg eingewiesen wurde. Dort gestand er dem Anstaltsleiter, dass er alle 3 Frauen erwürgt hatte. Ernst-Dieter Beck wurde wegen dreifachen Mordes angeklagt. Sein Verteidiger Schlüter war ein cleveres Kerlchen, der die Einholung eines zytogenetischen Gutachtens durch das Institut für Humangenetik an der Uni Marburg beantragte. Denn in der forensischen Psychiatrie existierte die Meinung, dass die Chromosomen-Verschiebung im geschlechtsbestimmenden 23. Chromosomenpaar, von der Normalkombination XY zu XYY bei Männern eine Veranlagung zu Gewaltverbrechen zur Folgen haben muss. Dies hatte sich im Prozess gegen Mörder in den USA und Frankreich bereits als strafmildernd aufs Urteil ausgewirkt. Tatsächlich stimmte der Bielefelder Landgerichtsdirektor Aurich dem Antrag zu, selbst die Staatsanwaltschaft willigte ein. Dies war das erste Mal in der deutschen Kriminal- und Rechtsgeschichte, dass ein wegen Mordes Angeklagter dem Chromosomen-Test unterworfen wurde. Aber Ernst-Dieter Beck hatte eine normale Chromosomen-Kombination. Dies schloss eine Strafmilderung aus. Am 4. November 1968 wurde Ernst-Dieter Beck im großen Schwurgerichtssaal des Bielefelder Landgerichts von 3 Berufsrichtern und 6 Geschworenen wegen Dreifachmordes zu dreimal lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt, die er bis zu seinem Tod in der Justizvollzugsanstalt Werl verbüßte. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos der schönen Stadt Münster in Nordrhein-Westfalen, in dessen Bundesland Ernst-Dieter Beck als Frauenwürger unterwegs war. 🙂
























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