Zwei Raubmorde, die innerhalb eines halben Jahres passierten, sorgten 1819 bei der Dresdener Bevölkerung für Angst und Schrecken. Alles begann damit, dass am 29. Dezember 1819 gegen 18 Uhr auf der von Dresden nach Großenhain führenden Kunststraße die Leiche des Tischlergesellen Gottlob Leberecht Winter gefunden wurde. Dieser war erschlagen, beraubt und im Frost liegen gelassen worden. Auf die Ergreifung des Mörders wurde eine Belohnung von 100 Talern ausgesetzt. Doch die Fahndung blieb ergebnislos. Knapp ein halbes Jahr später verschwand am 27. März 1820 der renommierte Maler und Professor an der königlichen Kunstakademie in Dresden Gerhard von Kügelgen. Dieser besaß einen Weinberg bei Loschwitz, dessen Winzerhaus er von Handwerkern zu einem Atelier umbauen ließ. Um nach dem rechten zu sehen und den Handwerkern ihren Lohn zu bezahlen, hatte er sich auf den Weg zum Weinberg gemacht. Dort angekommen, bezahlte er die Handwerker und bestellte noch junge Birken für den Weinberg. Danach machte er sich auf den Heimweg. Er lief auf der Landstraße, die von Dresden nach Bautzen führte, bis ihn jemand seinen Schädel mit einem Beil zerschmetterte. Danach wurde von Kügelgen auf einen Fußweg, der zur der Elbe hinführte, aber vom Fluss überschwemmt war, in einer Vertiefung eines Röhrenlagers hinter einer Feldraine beraubt und bis aufs Untergewand entkleidet. Als von Kügelgen nicht zuhause ankam, begab sich sein 17 Jahre alter Sohn Wilhelm auf die Suche nach seinem Vater. Doch erst am nächsten Morgen gegen 9 Uhr fand dieser gemeinsam mit einem Gendarmen und dessen Hund die Leiche seines Vaters. Der Mord an von Kügelgen sorgte für Entsetzten in der Dresdener Bevölkerung, da er nicht nur unweit der legendären Marcolinischen Vorwerke und dem Linkeschen Bade, beliebte Ausflugsziele passierte, sondern unweit davon der Tischlergeselle Winter unter denselben Umständen ermordet worden war. Es handelte sich also um einen Serientäter, weshalb für die Ergreifung des Mörders eine Belohnung von 1000 Talern ausgesetzt wurde. Aufgrund von Zeugenaussagen und einem gefundenen Soldatenmantel, war sich die Gendarmerie sicher, dass der Mörder ein Soldat war. Dieser Hinweis erhärtete sich, als am 4. April 1820 ein Kaufmann eine silberne Uhr zur Gendarmerie brachte, die ihm am 28. März von einem Mann in Uniform verkauft worden war. Diese Uhr gehörte tatsächlich von Kügelgen. Verkauft worden war ihm die Uhr vom Unterkanonier Johann Georg Fischer, der verhaftet wurde. Dieser behauptete, die Uhr vor dem Schwarzen Tor gefunden und an den Handelsmann verkauft, aber von Kügelgen nicht ermordet zu haben. Wenig später gestand Fischer den Mord, widerrief kurz darauf aber wieder das Geständnis. Dies wiederholte sich ein paarmal. Nachdem die beraubten Kleidungsstücke am 21. April von Winter und von Kügelgen erneut ausgeschrieben worden waren, meldete sich am 24. April der Handelsmann Löbel Graf, der am 3. Februar vom Unterkanonier einen stahlgrünen Unterrock und am 4. April einen dunkelblauen Tuchoberrock mit Ölflecken und ein paar lange Beinkleider gekauft hatte. Diese entpuppten sich tatsächlich als Kleidungsstücke der beiden Ermordeten. Der Unterkanonier Kaltofen hatte diese von Fischer gekauft. Johann Gottfried Kaltofen war ein 24 Jahre alter Unteroffizier von stattlichem Aussehen, der im Hause seines Vorgesetzten in der Bodenkammer wohnte. Er galt als höflich und gebildet, dem niemand bis zu diesem Zeitpunkt solche scheußlichen Verbrechen zugetraut hätte. Doch wie so oft trog der Schein. Bei der ersten Hausdurchsuchung fand man dort die Hausschlüssel von Kügelgen. Bei einer zweiten Hausdurchsuchung wurden geraubte Gegenstände der beiden Ermordeten gefunden, woraufhin Kaltofen die Raubmorde letztendlich gestand, die er Fischer in die Schuhe schieben wollte. Auch ein dritter Kanonier namens Kießling belastete Kaltofen schwer, der aussagte, dass dieser ihm die beiden Raubmorde gestanden hatte und Fischer zum Sündenbock machen wollte. Der Unterkanonier Fischer hatte zunächst am 19. April 1820 die Raubmorde gestanden, da er vom Justizbeamten gefoltert worden war. Zwar war die Folter 1770 offiziell in Sachsen abgeschafft worden, doch wurde sie insgeheim immer noch praktiziert. Dank Fischers Verteidiger Dr. Eisenstuck, der Beweisen konnte, dass sein Mandant ein hieb- und stichfestes Alibi hatte und die mittelalterlichen Vernehmungsmethoden des Justizbeamten ans Licht brachte, kam Fischer auf freien Fuß. Doch dies wollte der Justizbeamte nicht auf sich beruhen lassen, der unter Aussicht, dass Kaltofen einen königlichen Gnadenerweis erhalte, diesen dazu brachte, dass er Fischer als Mittäter beschuldigte. Doch aufgrund der Alibis und Indizien glaubte niemand Kaltofen, der spielsüchtig war und dringend Geld benötigte. Am 4. Januar 1821 wurde Johann Gottfried Kaltofen wegen den Raubmorden an Gottlob Lebebrecht Winter und Gerhard von Kügelgen zum Tod durch das Rad verurteilt. Kaltofen reichte ein Gnadengesuch beim König ein, in dem er bat das Todesurteil in eine lebenslange Zuchthausstrafe umzuwandeln. Doch der König änderte das Urteil lediglich vom Tod durch das Rad zum Tod durch das Schwert des Henkers. Der Unterkanonier Fischer wurde freigesprochen und erhielt am 26. August 1822 seinen Abschied aus der Armee. Kaltofen wurde am 11. Juli 1821 auf dem Altmarkt in Dresden auf das Blutgerüst gestellt. Bis zuletzt hoffte er, dass ein königlicher Bote mit der Gnadenorder des Landesherren ihn noch retten würde. Aber vergeblich. Noch bevor ihm durch das Schwert sein Haupt abgeschlagen wurde, behauptete er, dass Fischer die gleiche Strafe wie er verdient habe. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos von Dresden, wo einst der Unteroffizier Kaltofen hingerichtet wurde. 🙂

















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