Gegen seinen Willen 7 Jahre lang in die Psychiatrie eingewiesen zu werden und das noch grundlos, ist wahrlich eine Horrorvorstellung für jeden. Passiert ist dies tatsächlich Gustl Ferdinand Mollath. Dieser wurde am 7. November 1956 in Nürnberg geboren und erreichte bundesweit traurige Berühmtheit als Opfer der bayrischen Justiz. Im Jahr 2006 wurde Gustl Mollath wegen der ihm angelasteten Delikte und durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Erst nach mehreren Instanzen über einen Zeitraum von 6 Jahren wurden 2011 Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath laut. Aber wie konnte es überhaupt dazu kommen? Gustl Mollath schloss nach der Waldorfschule 1976 an der Hiberniaschule in Herne mit Fachhochschulreife und Gesellenbrief ab. In dieser Zeit lernte er seine spätere Ehefrau Petra kennen, die er 1991 heiratete und die als Vermögensberaterin bei der HypoVereinsbank tätig war. Ab 1981 arbeitete er zwei Jahre lang für die Maschinenfabrik MAN im Bereich Controlling bis er seine eigne Kfz-Werkstatt Augusto M eröffnete. Im November 2002 zeigte seine Ehefrau Petra ihren Ehemann wegen Körperverletzung an. Gustl soll sie im August 2001 und im Mai 2002 mindestens 20-mal geschlagen und zudem gebissen, getreten und gewürgt haben. Daraufhin erhob im Mai 2003 die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen Gustl Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Die Hauptverhandlung startete im September 2003 vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im Dezember erstattete Gustl Mollath Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Er warf seiner Ehefrau und weiteren Mitarbeitern sowie 24 Kunden der HypoVereinsbank Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäfte vor. Diese lehnte die Staatsanwaltschaft im Februar 2004 ab, ohne die Vorwürfe zu prüfen, da es sich nur um einen pauschalen Verdacht ohne konkrete Angaben handle. Im April wurde die Hauptverwandlung fortgesetzt, in dem ein Gutachter Mollath psychische Störungen attestierte. Zwischenzeitlich wurde die Ehe der Mollaths geschieden. Im Februar 2005 wurde Gustl Mollath für 5 Wochen ins Bezirkskrankenhaus Bayreuth zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes eingewiesen. Da mehrere Autoreifen und PKWs beschädigt wurden, die alle in den Fall Mollath involviert waren, wurde die Anklage im September 2005 gegen Mollath auf Sachbeschädigung erweitert. Jedoch ohne jegliche Beweise dafür zu haben. Im Dezember 2005 beschloss das Amtsgericht Nürnberg den Fall an das Landgericht zu übertragen. Im Januar 2006 wurde Gustl Mollath vom Landgericht Nürnberg ohne diesen anzuhören in die Psychiatrie eingewiesen. Ein Gutachter bescheinigte im August 2006 Gustl Mollath eine paranoide psychische Störung. Das Unfassbare dabei war, dass dieses Gutachten vom Sachverständigen erstellt worden war, ohne dass dieser ihn jemals persönlich untersucht hatte. Mollath wurde daraufhin vom Landgericht Nürnberg wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie wurde angeordnet. Gustl Mollath ging daraufhin in Revision, doch sein Revisionsantrag wurde im Februar 2007 vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgelehnt. Fortan kämpfte Gustl Mollath für ein Berufungsverfahren und versuchte mithilfe der Medien auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Die Stimmen wurde im Laufe der Jahre immer lauter, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie sitze. Diesen Vorwurf wies im Dezember 2011 in einer Plenarsitzung des Landtags die bayerische Justizministerin Beate Merk zurück. Dies bestätigte sie nochmals im März 2012 im Rechtsausschuss des Landtags. Mollaths Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben. Das Blatt wendete sich als im November 2012 ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank von 2003 öffentlich wurde, in dem die Bank zugab, dass Gustl Mollaths Schwarzgeldvorwürfe berechtigt waren. Daraufhin forderten die Freien Wähler den Rücktritt Merks. Diese kündigte nun an, dass Mollaths Fall komplett neu aufgerollt werden sollte. Merk veranlasste bei der Generalstaatsanwaltschaft, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wurde. Im Februar 2013 räumte die Nürnberger Justiz Fehler im Urteil von 2006 ein. Anschließend beantragte Mollaths Anwalt Gerhard Strate offiziell die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Regensburg. Im März 2013 reichte die Regensburger Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens ein. Im April 2013 stimmten alle Fraktionen im Bayerischen Landtag für einen Untersuchungsausschuss. Zum Ausschuss-Vorsitzenden wurde Florian Herrmann bestimmt. Im Mai 2013 nahm der Untersuchungsausschuss seine Arbeit auf. Im Juni 2013 wuchs der Druck auf die HypoVereinsbank in Bezug auf die Schwarzgeldgeschäfte ehemaliger Mitarbeiter, aber am 12. Juni entschied die Strafvollstreckungskammer Bayreuth, dass Mollath in der Psychiatrie bleibt. Im Juli 2013 wies das Landgericht Regensburg die von der Staatsanwaltschaft und Mollaths Verteidigung eingereichten Anträge auf Wiederaufnahme als unbegründet zurück. Es seien zwar Fehler gemacht worden, diese seien aber nicht so gravierend, dass sie die Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Gustl Mollath fristete weiterhin sein Dasein in der Psychiatrie. Völlig überraschend hob am 6. August 2013 das Oberlandesgericht Nürnberg die Regensburger Entscheidung auf. Das Gericht ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens und Mollaths sofortige Entlassung an. Am 5. September 2013 gab das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Mollath Recht, dass die Beschlüsse zu seiner Unterbringung seit 2011 nicht hinreichend begründet waren. Im Juli 2014 wurde der Strafprozess gegen Mollath am Landgericht Regensburg neu aufgerollt. Im August 2014 wurde Gustl Mollath vom Landgericht Regensburg von dem Vorwurf freigesprochen, dass er Autos beschädigt hatte, doch das Gericht war überzeugt, dass er seine Ex-Frau geschlagen hatte. Eine Woche nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg legte Mollath Revision ein. Doch der Bundesgerichtshof verwarf den Revisionsantrag von Mollaths neuem Anwalt. Somit war das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg rechtskräftig. Im März 2019 zog Mollath gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Im Zivilprozess forderte er Amtshaftungsansprüche in Höhe von ungefähr 1,8 Millionen Euro für 2747 Tage in der Psychiatrie. Gustl Mollath, der heute zurückgezogen außerhalb von Bayern lebt, bekam vom Freistaat Bayern als Entschädigung schließlich mehr als 600.000 Euro. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos von Regensburg, wo einst Gustl Mollath vor Gericht stand. 🙂

























