Eine Frau, die ihre eigene Hinrichtung überlebte und sich dadurch in der Kriminalgeschichte für immer verewigte, war die junge Französin Helene Gillet. Diese war die 22 Jahre alte Tochter des königlichen Kastellan von Bourg-en-Bresse, die gemeinsam mit ihren jüngeren Brüdern im Elternhaus lebte. Sie führte als Tochter des Burggrafen Pierre Gillet ein privilegiertes Leben, bis sie zum Stadtgespräch wurde, da sich die ledige Helene ohne Mann an ihrer Seite in anderen Umständen befand. Doch als diese wenig später rank und schlank, ohne dass ein Kind zur Welt gekommen war, gesehen wurde, wurde dies dem Strafrichter zugetragen, der eine Untersuchung anordnete. Dabei wurde festgestellt, dass Helene vor 2 Wochen entbunden hatte. Aber von dem Kind fehlte jede Spur. Helene wurde verhaftet und von den Parlamentsrichtern befragt. Im Verhör gestand Helene, dass sie von einem jungen Lehrer, der ihren Brüdern Lesen und Schreiben lehrte und bei ihrem Onkel wohnte, mithilfe einer Magd, die sie mit dem Mann im Zimmer eingeschlossen hatte, vergewaltigt worden war. Helene war von ihrem Vergewaltiger schwanger geworden, hatte jedoch eine Fehlgeburt erlitten. Die Richter ließen Helene aus Mangel an Beweisen aus dem Gefängnis entlassen. Doch wie der Zufall es wollte, fiel einem Soldaten, der am Garten des Burggrafen Pierre Gillet vorbeilief, in einem Graben am Fuße der Mauer ein in Leinen gewickeltes Bündel auf, in dem sich die Leiche eines Säuglings befand. Sofort zeigte er den Fund bei der Justiz an. Das tote Baby war in ein Hemd gewickelt, auf dessen Kragen die Initialen H.G. gestickt waren, die für Helene Gillet standen. Dieser Beweis reichte den Richtern, um Helene als Kindsmörderin zu überführen und am 6. Februar 1625 zum Tode zu verurteilen. Aufgrund ihres adligen Ranges wurde ihr das Privileg eingeräumt nicht durch den Strang, sondern durch Enthauptung mit dem Schwert hingerichtet zu werden. Helene legte beim Parlament in Dijon Berufung ein, die abgelehnt wurde. Das Urteil des Landgerichts von Bourg wurde am 12. Mai bestätigt und dadurch verschärft, dass Helene nun mit Strick um den Hals zur Hinrichtung geführt werden sollte. Noch am selben Tag gegen 15 Uhr wurde Helene auf dem Henkerkarren mit Strick um den Hals unter zahlreichen Schaulustigen zum Schafott gefahren. Begleitet wurde der Karren vorne von 4 Mönchen mit Kruzifixen und hinten von dem Scharfrichter Simon Grandjean mit seinem Richtschwert und dessen Ehefrau mit großer Schere. Außerdem umgab den Karren eine Kompanie von Hartschieren, einer Hofgarde des Königs. Auf dem Place Morimont hielt der Karren samt Eskorte an, wo die Mönche in einer Kapelle für das Seelenheil der Verurteilten beteten. Danach wurde Helene zum Schafott geführt, wo ihr die Ehefrau des Scharfrichters zuerst den Strick und dann ihre langen Haare abschnitt, ehe sie ihr die Augen verband und ihr Haupt auf den Block legte, während die Mönche beteten. Danach bat der Scharfrichter Simon Grandjean, ein schmächtiger Mann, der seit 3 Monaten Fieber hatte, Helene um Verzeihung, bevor er ihr einen Hieb mit seinem Stützsäbel versetzte, um deren Kopf vom Rumpf abzutrennen. Doch stattdessen, hatte er Helene nur eine tiefe Wunde an der linken Schulter verpasst. Auch der zweite Versuch Helene zu enthaupten scheiterte, weshalb die Menge wegen so viel Inkompetenz tobte und mit Steinen auf den Stümper warf, der sich zusammen mit den Mönchen in die Kapelle vor der aufgebrachten Menschenmasse rettete. Dies ließ die Frau des Scharfrichters unbeeindruckt, die nun Helene eigenhändig hinrichten wollte. Sie suchte nach dem Richtschwert, fand dieses aber nicht, weshalb sie zum Strick griff, den sie um Helenes Hals schlang und versuchte damit Helene zu erdrosseln, in dem sie ihr den Fuß auf die Brust setzte. Helene griff mit beiden Händen nachdem Strick und wehrte sich mit all ihren Kräften. Doch die Ehefrau des Scharfrichters gab nicht auf. Sie schleifte Helene am Strick mit dem Kopf nach unten bis an das Ende des Schafotts und versuchte dieser nun mit der Schere die Kehle durchzuschneiden. Jetzt griff das Volk ein. Sie rannten die Gerichtsdiener und Hartschiere um und befreiten die ohnmächtige Helene, die sie zu einem Arzt brachten. Das Volk war so aufgebracht, dass es gegen die Kapellentür trat. Schließlich öffneten die Mönche diese und traten die Flucht nach vorn an. Zwar ließ das Volk die Mönche gehen, nicht aber den Scharfrichter und dessen Ehefrau, die zu Tode steinigten. Der Mob hatte damit Lynchjustiz par excellence betrieben. Helene überlebte tatsächlich die 2 Säbelhiebe, 6 Scherenschnitte, die ihre Lippen und Brust zerrrissen hatten sowie die tiefen Wunden in der Hüfte und den vielen Beulen durch die Steinwürfe. Doch sie war noch nicht begnadigt, weswegen der Anwalt Févret eine Bittschrift, die von mehreren einflussreichen Persönlichkeiten unterstützt und König Ludwig XIII. unterbreitet wurde. Dieser annullierte am 5. Juni 1625 aufgrund der Hochzeit seiner Schwester Henrietta Maria mit Karl I. den Prozess gegen Helene Gillet und hob damit das Todesurteil auf. Nach Helenes Begnadigung zog diese sich ins Kloster Bresse, wo sie bis zu ihrem Tod lebte. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos der malerischen Stadt Straßburg. 🙂

















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