Selbstmord oder doch Mord, das war im Fall Paul Blomert die Frage, die 1961 die Medienlandschaft deutschlandweit beschäftigte. Doch was war geschehen. Am 25. August 1961 fand Ursula Blomert gegen Mittag ihren Ehemann Paul Blomert blutend am Boden des Schlafzimmers liegend mit seinem Jagdgewehr in der Hand vor. Ursula Blomert alarmierte sogleich den Arzt Prof. Koch, der jedoch nicht erreichbar war. Daraufhin rief sie ihre Freunde, das Ehepaar Gustav und Helene Krabbe, an. Diese eilten sofort zu Ursula Blomert und benachrichtigten ihren Arzt Dr. Theodor Twisina. Als dieser bei den Blomerts eintraf, lebte Paul Blomert noch. Er bat Gustav Krabbe, Paul Blomert das Gewehr aus der Hand zu nehmen. Dann organisierte er einen Krankenwagen. Doch noch während der Fahrt in Krankenhaus verstarb Paul Blomert. Dr. Tiwisina kreuzte auf dem Totenschein nicht Selbstmord, sondern “privater Unglücksfall” an. Da Paul Blomert Abschiedsbriefe hinterlassen hatte, ging die Polizei von Selbstmord aus. Paul Blomert war zum Zeitpunkt seines Todes 43 Jahre alt, verheiratet und Vater von drei Kindern. Er war der Anwalts-Partner von Dr. Busso Peus, dem Oberbürgermeister von Münster, der sich gerade im Wahlkampf zur Bundestagswahl befand. Dieser hatte ihm kurz vor seinem Tod dazu ermahnt seine ehelichen Schwierigkeiten zu regeln, sonst würde er ihn aus der Kanzlei werfen. Dafür hatte er ihm eine Frist von vier Wochen gesetzt. Denn angeblich hatte seine Ehefrau eine Affäre mit Gustav Krabbe, für den sie nach dem Tod ihres Ehemannes die Geschäfte führte, während dessen Ehefrau eine Affäre mit ehemaligen Zahnarzt Dr. Freiberg hatte. Insgesamt hatte Paul Blomert dreimal geschossen. Ungewöhnlich war, dass der passionierte Jäger, zweimal in die Decke geschossen hatte, bevor ihn die dritte Kugel traf. Aber die Art der Schussverletzung und die Abschiedsbriefe ließen für die Kriminalpolizei und den Oberstaatsanwalt keinen Zweifel an einem Suizid von Paul Blomert. Darum gab die Staatsanwaltschaft am 26. August 1961 den Leichnam zur Bestattung frei. Eine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft wurde nicht beantragt. Doch Paul Blomerts 81 Jahre alter Vater Franz sowie seine Söhne Clemens und Ludger zweifelten aufgrund der Kopfverletzungen ihres Bruders an der Selbstmordtheorie. Sie beantragten die Exhumierung des Leichnams ihres Bruders, um die genaue Todesursache festzustellen. Dieser Antrag wurde am 8. Mai 1962 von der Staatsanwaltschaft Münster abgelehnt. Daraufhin baten die Blomerts im August 1962 den 38 Jahre alten Sozialanwalt, den Diplom-Volkswirt Dr. Günter Weigand, um Hilfe. Dieser wandte sich mit Flugblättern an die Öffentlichkeit, um den angeblich als Selbstmord getarnten Mord an Paul Blomert aufzuklären. Durch den öffentlichen Druck ordnete schließlich die Staatsanwaltschaft Münster die Exhumierung der Leiche an. Zuständig für die Obduktion war der Ermittlungsrichter und Amtsgerichtsrat Gall, der am 21. Januar Haftbefehle gegen Gustav Krabbe wegen des dringenden Verdachts der gemeinschaftlichen Ermordung des Rechtsanwalts Paul Blomerts und gegen dessen Ehefrau Helene wegen des dringenden Verdachts der Teilnahme an der Ermordung ausstellen ließ. Am nächsten Tag ließ er auch die Ehefrau Ursula Blomert wegen des dringenden Verdachts der gemeinschaftlichen Ermordung ihres Ehemannes Paul Blomert und den ehemaligen Zahnarzt Dr. Freiberg, der untermauert hatte, dass am Vormittag des Selbstmords von Blomert, dieser ihm seine Tötungsabsichten geäußert hatte, inhaftieren. Die Verhafteten reichten bei der Staatsanwaltschaft Haftbeschwerde ein und die 4. Kammer hob die Haftbefehle wieder auf, da die Verdachtsmomente nicht ausreichten, um einen dringenden Tatverdacht zu begründen. Während diese auf freien Fuß kamen, wurde ein Haftbefehl am 14. Oktober 1963 gegen Günter Weigand aufgrund seiner Attacken im Fall Paul Blomert erlassen. Weigand wurde am 2. April 1964 in Berlin verhaftet, kam dann ins Strafgefängnis nach Münster und wurde am 22. September in die Anstalt Eickelborn bei Soest verlegt. Am 27. Oktober begann der Prozess gegen Weigand. Dieser endete am 25. April 1966. Weigand wurde in 25 Punkten unter anderem wegen Beleidigung und Verleumdung schuldig gesprochen. Er bekam eine zweijährige Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe von 1100 Mark und die Kosten des Verfahrens aufgebrummt. Bei der Urteilsverkündung wurde auch Paul Blomerts Todesursache durch Suizid festgestellt. Damit wurde der Fall Paul Blomert endgültig zu den Akten gelegt. Im Dezember 1968 nachdem Weigand 11 Monate im Gefängnis verbracht hatte, wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Anno 1979 bekam Weigand in einem Vergleich 13.200 Mark Schmerzensgeld und Schadensersatz für die unberechtigte Einweisung in die Psychiatrie. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos von Münsters malerischer Altstadt, der einstigen Heimat von Paul Blomert. 🙂










