Man schreibt das Jahr 1896 als der Stationskommandant der 6. Münchner Gendarmeriebrigade in der Münchner Karlstraße 33 drei tote Frauenleichen vorfand. Bei diesen handelte es sich um die Ministerialwitwe Caroline von Roos, deren Tochter Julie sowie deren Köchin Maria Gradl. Da auf ihrem Küchentisch eine Flasche Arsenik gefunden wurde und es keinerlei Spuren von Gewaltanwendungen auf den ersten Blick zu erkennen gab, ging die Polizei zunächst von einer Selbsttötung der drei Frauen oder einem tragischen Unglück aus. Doch die Obduktion offenbarte eine ganz andere Wahrheit. Die drei Frauen waren alle erwürgt worden. Das Motiv war schnell gefunden, denn es fehlten 800 Mark und jede Menge Pfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank. Es handelte sich um einen Raubmord. Doch wer war der Täter? Die Frauen hatten sehr zurückgezogen gelebt und da die Köchin dem Täter die Tür geöffnet hatte, nahm die Polizei an, dass diese den Mörder kannte. Die Polizei konzentrierte sich darum auf den Verwandten- und Bekanntenkreis der ermordeten Frauen. Doch da dies zu keinerlei Ergebnissen führte, wandte sich die Polizei an die Öffentlichkeit. Die Hinweise aus der Bevölkerung brachten tatsächlich eine heiße Spur hervor. Diese führte zu dem 1862 in München geborenen Maurer Johann Berchtold, der im noblen Stadtteil Schwabing auf großem Fuß lebte. Laut Zeugenaussagen war er am Tag der Ermordung und zur Tatzeit in der Karlstraße unterwegs gewesen. Zudem kannte er die Wohnung der ermordeten Frauen, da er bereits im August für die Installationsfirma Holzmann & Co. Maurerarbeiten ausgeführt hatte. Somit war Johann Berchtold mit den örtlichen Begebenheiten vertraut. Darüber hinaus ging das Gerücht herum, dass er auch die Raubmorde an einer Frau namens Ernetskofer in der Quellenstraße und an einem Mann namens Johann Schneider am Paulanerplatz begangen haben sollte. Verdächtig war, dass Johann Berchtold plötzlich über viel Geld verfügte. Ein anonymer Brief, der auf dem Polizeirevier einging, erhärtete den Verdacht gegen ihn. Schließlich wurde Johann Berchtold am 21. Februar 1896 verhaftet. Am 1. Oktober 1896 wurde der 1. Prozess vor dem Schwurgericht beim Landgericht München gegen Johann Berchtold eröffnet, der nur auf zweifelhaften Zeugenaussagen und Indizien basierte. Johann Berchtold beteuerte stets seine Unschuld. Doch nach 14 Tagen wurde er am 14. Oktober 1896 aufgrund der Zeugenaussagen und der Tatsache, dass er auf einmal erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung hatte, zum Tode verurteilt. Diese Strafe wurde am 28. März 1897 in eine lebenslängliche Gefängnisstrafe umgewandelt. Auch nach der Verurteilung versicherte er, dass er unschuldig sei. Eine Zeugin meldete sich nach der Verurteilung, die aussagte, dass sie Berchtold zur Tatzeit in Schwabing gesehen hatte. Aus diesem Grund strengte Berchtolds Anwalt Dr. von Pannwitz ein Wiederaufnahmeverfahren an. Doch dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Johann Berchtold musste seine Haftstrafe trotz erheblicher Zweifel an seiner Schuld im Gefängnis absitzen, wo er am 18. August 1925 im Alter von 65 Jahren verstarb. Ob er tatsächlich unschuldig war, diese Frage konnte letztendlich nicht mehr geklärt werden. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos vom Siegestor, der bekanntesten Sehenswürdigkeit des Münchner Stadtteils Schwabing, in dem Johann Berchtold bis zu seiner Verhaftung gelebt hatte. 🙂















