Tod durch Rädern

Isabella Mueller @isabella_muenchen Wien

Die letzte Hinrichtung durch die grausame Art des Räderns in Österreich fand am 10. März 1786 an dem adeligen Wiener Magistratsbeamten Franz Edler von Zahlheim statt und das unter Kaiser Josef II., der ein erklärter Gegner der Todesstrafe war. Diese war zugleich auch seine einzige Hinrichtung, die unter Kaiser Josef II. vollzogen wurde. Vielleicht lag es daran, dass ausgerechnet ein Adeliger, ein schändliches Verbrechen begangen hatte, das den ganzen Adel verunglimpfte. Aber der Reihe nach. Franz Edler von Zahlheim wurde um 1753 als Sohn einer angesehenen Beamtenfamilie geboren. Sein Großvater Raimund Sebastian Zaglauer war Bürger und Rat in Wien, der aufgrund seiner besonderen Verdienste 1719 als „Edler von Zahlheim“ in den erblichen Adelsstand erhoben wurde. Sein Sohn Johann Adam von Zahlheim war von 1737 bis 1740 der Bürgermeister von Wien. Franz Edler von Zahlheim schlug einen ähnlich erfolgreichen Werdegang wie sein Großvater und Vater ein. Bis 1774 war er Praktikant und später Kanzleianwärter beim Magistrat der Stadt Wien. Anfangs noch ohne Gehalt. Erst ab 1783 bekam er als Kanzleibeamter 400 Gulden Jahresgehalt. Dieses reichte jedoch nicht um seinen extravaganten Lebensstil zu finanzieren. Seine Spielsucht und seine zahlreichen Frauengeschichten brockten ihm eine Menge Schulden ein. Deshalb bandelte er mit einer älteren, unverheirateten und angeblich schwer vermögenden Frau namens Ludmilla an, die aber seine Schulden nicht bezahlen wollte. Aus diesem Grund entwendete Zahlheim heimlich ihren Schlüssel, um in ihre Wohnung einzubrechen und Bargeld sowie wertvolle Gegenstände zu stehlen. Dies tat er am 28. Januar 1786 als Ludmilla außer Haus war. Als diese am nächsten Tag den Diebstahl bemerkte, war ihr sofort klar, dass nur Zahlheim dahinter stecken konnte. Wutentbrannt begab sie sich auf den Weg zu Zahlheims Haus in der Elendsbastei Nr. 1170 und brach dort kurzerhand ein. Sie stieg auf den Dachboden, um nach ihren Sachen zu suchen. Zahlheim hatte dies beobachtet und war ihr auf den Dachboden gefolgt. Als Ludmilla eine Truhe durchwühlte, stach er auf sie ein und schnitt ihr die Kehle durch. Dann versteckte er ihre Leiche in der Truhe. Einige Angehörige gaben nach ein paar Tagen eine Vermisstenanzeige auf. Schnell geriet Zahlheim in Verdacht mit Ludmillas Verschwinden etwas zutun zu haben, weshalb er im Rathaus in der Wipplinger Straße vom Wiener Bürgermeister Josef Georg Hörl verhört wurde. Er verstrickte sich dabei in Widersprüche und wurde inhaftiert. In der Zwischenzeit wurde sein Haus durchsucht, wo einige gestohlene Wertgegenstände, die von Ludmilla stammten, sichergestellt wurden. Erneut wurde Zahlheim verhört, der unter der erdrückenden Beweislast ein vollständiges Geständnis ablegte. Daraufhin wurde Zahlheim wegen schweren Diebstahls und meuchlerischen Raubmord nach Artikel 90 Paragraph 8 der Constitutio Criminalis Theresiana zum Tod durch das Rad verurteilt. Darüber hinaus wurden ihm seine Adelstitel aberkannt. Am 10. März 1786 wurde Franz von Zahlheim auf den Gerichtsplatz des Hohen Markts geführt, wo ihm öffentlich das Urteil vorgelesen wurde. Danach wurde er auf den Wagen gesetzt und mit einer glühenden Zange wurde ihm in die rechte Brust gezwickt. Dann fuhr der Wagen zur Freiung, wo er einen gleichen Zwick in die linke Brust erhielt. Anschließend wurde er auf die Richtstätte zum Rabenstein in der Rossau gebracht. Zahlheim wurden vom Freimann Adam Korzer und dessen Knechten die Arme und Beine mit Pflöcken fixiert. Dann wurde das Rad über ihn geschwungen, um seine Knochen zu brechen. Zahlheim bekam einen sogenannten Gnadenstoß in die Herzgegend, was einen schnellen Tod bedeutete, da er sich reuig gezeigt hatte. Deshalb wurde er nicht von unten nach oben gerädert. Anschließend wurde Zahlheim aufs zweite Rad geflochten. Dieses wurde auf einen Pflock aufgerichtet und darüber ein Galgen mit Strang befestigt, der symbolisierte, dass Zahlmann nicht nur wegen meuchlerischen Raubmord, sondern wegen schweren Diebstahls verurteilt worden war. Insgesamt wurde für die Hinrichtung von Franz Edler von Zahlheim 12 Gulden und 29 Kreuzer verrechnet. Noch heute zeugen von dieser Hinrichtung Dokumente, die im Kriminalmuseum in Wien ausgestellt sind. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos vom Alten Wiener Rathaus in der Wipplinger Straße, wo einst Franz Edler von Zahlheim im Verhör den räuberischen Mord an Ludmilla gestanden hatte. 🙂

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