Der schwule Polizist

Isabella Mueller @isabella_muenchen Wien

Ein Opfer des eigenen Rechtssystems wurde ausgerechnet ein Polizist. Am 16. April 1968 hatte der 24 Jahre alte Polizeiwachmann Ernst Karl mit seiner Dienstpistole zwei Einbrecher in der Garage des Kaufhauses Tivoli im 12. Wiener Gemeindebezirk Meidling erschossen. Ernst Karl sagte aus, in Notwehr gehandelt zu haben. Er hatte die beiden Männer während seines Streifendienstes beim Betreten der Garage beobachtet und war ihnen aufgrund ihrer Sturmhauben gefolgt. Als diese ihn bemerkten, begann einer von ihnen auf ihn zu schießen. Er schoss in Notwehr zurück. Insgesamt 7 Schüsse hatte Ernst Karl abgefeuert. Einer der beiden Einbrecher war der 24 Jahre alte Walter Pöttler, der sofort tot war. Sein Komplize der 21 Jahre alte Johann Kihsl starb noch im Rettungswagen. Ernst Karl wurde zunächst als Held gefeiert bis der Obduktionsbericht vorlag. Aus diesem ging hervor, dass die Einbrecher auf kurzer Distanz erschossen worden waren. Die Version von Ernst Karl konnte demnach nicht stimmen. Aber warum sollte er die Einbrecher grundlos erschossen haben? Zwischenzeitlich waren zwei Frauen am Tatort erschienen und zu einem geparkten Auto vor der Garage gegangen. Die Polizeibeamten vor Ort befragten die beiden Frauen. Eine gab sich als Halterin des Fahrzeugs aus. Dieses war ihr angeblich in der Nacht in der Schönbrunner Straße gestohlen worden und zufällig hatten sie es hier entdeckt. Da den Polizeibeamten diese Version spanisch vorkam, nahmen sie die beiden Frauen aufs Polizeirevier mit. Dort sagten diese aus, dass sie mit den beiden erschossenen Männern befreundet waren und ihnen ihr Auto geliehen hatten, mit dem ihre Freunde aus der Kaufhausgarage die Kassette mit den Tageseinnahmen stehen wollten. Eine der Frauen namens Susanne Lehner berichtete, dass ihr Bekannter Johann Kihsl den Tipp von einem Polizisten bekommen hatte. Dieser Polizist hatte auf der Baustelle vis-á-vis vom Kaufhaus extra einen Zettel hinterlegt, auf dem die beste Zeit für den Einbruch notiert war. Tatsächlich wurde dieser Zettel gefunden, auf dem die Uhrzeit 1.05 Uhr notiert war. Als Susanne Lehner der Polizist Ernst Karl gegenübergestellt wurde, erkannte sie diesen sofort und sagte aus, dass Johann Kihsl von diesem eine Pistole geschenkt bekommen hatte. Ernst Karl wurde mit diesen Aussagen konfrontiert, der zunächst alles abstritt. Dann räumte er ein, dass er zusammen mit Kihsl und Pöttler den Einbruch geplant hatte und bei der Vivenotgasse in Uniform Schmiere stehen sollte. Aber statt dort zu warten, war er ihnen zur Garage gefolgt. Er fühlte sich plötzlich von ihnen bedroht und schoss in Notwehr auf beide. Dies glaubten die Ermittler jedoch nicht. Durch den psychischen Druck erlitt Ernst Karl einen Nervenzusammenbruch. Einen Tag später gestand er die beiden Einbrecher ermordet zu haben, da er von ihnen erpresst worden war. Nun kam endlich die ganze schreckliche Wahrheit ans Licht. Denn was keiner wusste war, dass Ernst Karl homosexuell war und deswegen von beiden erpresst wurde. Anno 1968 stand in Österreich Homosexualität unter Strafe. Der Paragraph 129 Absatz 1 des Strafgesetzbuches legte fest, dass “Unzucht wider die Natur, das ist a) mit Tieren, b) mit Personen desselben Geschlechts” als Verbrechen zu ahnden ist. Dieser Paragraph 129 1 b wurde erst 1971 gestrichen. Ernst Karl war aus Angst seine Existenz zu verlieren zum Doppelmörder geworden. Er hatte Kihsl bei einer Verkehrskontrolle einen Strafzettel ausgestellt. Als Kihsl, der selbst homosexuell war, Ernst Karl wenige Tage später mit seinem Geliebten in einem Männercafé sah, erpresste er fortan Ernst Karl und dessen Freund. Ernst Karl musste an Kihsl Beträge von 1.000, 2.000 und 5.000 Schilling zahlen. Sein Geliebter wurde um 10.000 Schilling erleichtert. Doch das war Kihsl lange nicht genug. Als Ernst Karl Kihsl Forderungen nicht mehr erfüllen konnte, versuchte er sich mit 20 Schlaftabletten das Leben zu nehmen. Der Selbstmordversuch scheiterte und Ernst Karl wurde in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Nach seiner Entlassung sollte Ernst Karl zusammen mit Kihsl und Pöttler ein Postamt überfallen. Dies konnte ihnen Ernst Karl noch ausreden. Er schenkte Kihsl dafür eine Pistole. Doch der schlug nun den Überfall auf das Tivoli vor und Ernst Karl gab nach. Am Abend des Überfalls war er beiden Männern in die Garage gefolgt. Als beide sich umdrehten erschoss er diese. Dann ging er zu Kihsl nahm dessen Pistole und feuerte einen Schuss ab, um die Notwehrsituation glaubhaft erscheinen zu lassen. Ernst Karl wurde wegen dem Doppelmord zu einer lebenslangen Haft in der Justizanstalt Stein verurteilt, wo er auf den Sexualmörder Johann Rogatsch, der die Studentin Ilse Moschner vergewaltigt und ermordet hatte, traf. Er freundete sich mit dem Unruhestifter, der von allen Insassen gehasst wurde, da er einige bei Gefängnisausbrüchen verpfiffen hatte, an. Beide spielten leidenschaftlich gern Schach. Doch am 15. Januar 1974 ereignete sich eine Tragödie. Wie immer trafen sich beide um 13 Uhr zur Schachpartie bis um 13.45 Uhr die Alarmglocken läuteten. Als die Beamten in den Freizeitraum der Haftanstalt rannten, lag dort tot auf dem Boden Johann Rogatsch. Ernst Karl hatte ihn mit bloßen Händen erwürgt, da er ihn zu einem Gefängnisausbruch zwingen wollte und anschließend auf ihn losgegangen war. Er hatte aus Notwehr gehandelt. Von den Insassen wurde Ernst Karl für den Mord an Johann Rogatsch gefeiert, der nun von ihnen den Namen der “Rächer von Stein” verliehen bekam. Nach der Tat wurde er in den Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses verlegt. Im Laufe der Jahre entwickelte Ernst Karl eine starke Schizophrenie, die psychiatrisch und medikamentös behandelt wurde. Am 14. Juni 2001 hatte er einen schweren Anfall, in dem er seine Zelle verwüstete und sich selbst die Nase brach. Die Ärzte konnten ihn nur mit einer Beruhigungsspritze bändigen. Er wurde in eine doppelt versperrbare Einzelzelle gebracht, wo er an ein Gurtenbett festgeschnallt wurde, um eine Selbstverletzung zu verhindern. Eine menschenunwürdige Behandlung, die der Europarat als Folter eingestuft hatte und die seit 1994 für österreichische Gefängnisse verboten wurde. Trotz halbstündiger Kontrolle, erlitt Ernst Karl einen Darmverschluss. Er konnte sich jedoch wegen seiner Fixierung nicht bemerkbar machen und starb wohl unter unvorstellbaren Schmerzen. Um 7.03 Uhr fand das Personal ihn leblos vor, obwohl er laut Obduktion bereits um 5.30 Uhr schon tot war. Der Tod von Ernst Karl sollte daraufhin vertuscht werden. Doch ein Foto des toten Häftlings mit Nasentamponage und Rinnsal von Blut im Gesicht wurde der Zeitschrift Falter zugespielt, die dieses veröffentlichte. Die Empörung darüber war groß, änderte jedoch nichts. Denn die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen Quälen eines Gefangenen längst schon wieder eingestellt. Damit war der Fall Ernst Karl endgültig ad acta gelegt worden. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos vom Tiergarten Schönbrunn, der sich im Westen von Meidling befindet, wo einst Ernst Karl seine beiden Erpresser ermordet hatte. 🙂

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