Ausgerechnet das beschauliche Diebung in Südhessen erlangte den größten Bekanntheitsgrad während der Hexenverfolgungen im Kurfürstentum Mainz, die von 1596 bis 1630 stattfanden. Über 200 Personen wurden in Dieburg, das gerade einmal 1800 Einwohner zählte, der Hexerei bezichtigt und sollten mit dem Teufel im Bunde stehen. Die verängstigte Bevölkerung forderte von der Obrigkeit gegen die Hexerei vorzugehen. Diese führte daraufhin Hexenprozesse ein, um die Bevölkerung zu beschwichtigen. Der erste Hexenprozess in Dieburg wurde durch einen Nachbarschaftsstreit ausgelöst. Es ging um die gemeinsame Zufahrt und um die Ableitung der Abwässer der Anwesen des einfachen Zieglers und Trunkenbolds Ewald Schütz und des angesehenen Ratsverwandten Martin Stoffel. Bereits seit 7 Jahren stritten diese sich bis Martin Stoffel seinem Nachbar Ewald Schütz vorschlug, die Grundstücke zu tauschen. Dies lehnte jedoch seine Ehefrau Margarethe Schütz und deren Tochter Christina Weickhardt aufs energischste ab. Fortan verunglimpften sie Martin Stoffel bei jeder Gelegenheit in der Öffentlichkeit, der bald darauf erkrankte. Kein Arzt konnte eine Ursache für dessen Leiden finden. Ergo glaubte Martin Stoffel, dass ihn die beiden Frauen mit einem bösen Zauber belegt hatten. Da er ein einflussreiches Mitglied des Rates war, bezichtigte er Margaretha Schütz und deren Tochter Christina Weickhardt der Hexerei. Beide Frauen schwiegen zu den Vorwürfen, da ihr Ansehen nicht weiter in der Öffentlichkeit sinken sollte. Diese Haltung bestätigte wiederum Martins Stoffels Vermutung der Hexerei, der auch nach seiner Genesung die Anschuldigungen gegen die beiden Frauen aufrecht erhielt. Am 20. Juli 1596 forderte er vom Vogt von Dieburg, Ludwig Schmid, und den Keller, Heinrich Neue, rechtliche Schritte gegen beide Frauen einzuleiten. Die Aschaffenburger Räte wurden mit der Untersuchung betraut und verhörten Zeugen. Margaretha Schütz hatte sechs Fehlgeburten in den letztem Jahren erlitten und ihre Mutter war selbst der Hexerei verdächtigt worden, die im Gefängnis verstarb. Ewald Schütz prahlte zudem stets im Alkoholrausch, dass seine Tochter zaubern könnte. Dies war alles was die Räte herausfanden. Am 2. Oktober hatte eine Gegenüberstellung mit den Denunzianten keine Ergebnisse gebracht, weshalb beide Frauen auf Weisung der übergeordneten Behörden, der Räte der Regierung in Aschaffenburg, freigelassen wurden. Damit es zu keiner Revolte in der Bevölkerung kam, wurde Margaretha Schütz und ihre Tochter Christina Weickhardt des Landes verwiesen. Anno 1597 wurde Margaretha Schütz als Eidbrecherin verhaftet, danach ist nichts mehr von ihr bekannt. Ihre Tochter Christina Weickhardt kehrte nach einiger Zeit nach Dieburg zurück, wo sie 1612 erneut der Hexerei beschuldigt und schließlich hingerichtet wurde. So endete das Schicksal der beiden als Hexen verfolgten Frauen in Dieburg. Dir wünsche ich viel Freude mit meinen Fotos von Dieburgs malerischen Schlossgarten, der Stadt, aus der die beiden Frauen verbannt worden waren. 🙂
















